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Versteigerungsbedingungen
(Fassung 08/2022)
Erfüllungsort,
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort ist für beide Teile München. Es gilt
ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge
des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine
Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem
Einlieferer/Ersteigerer und der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger ist
München, sofern es sich bei dem Einlieferer/Ersteigerer um einen
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Diese Regelung
gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB
2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen und
behördlichen Vorschriften für das Auktionswesen. Die Teilnehmer an
der Auktion unterwerfen sich dem ebenso wie den
vorstehenden
besonderen Versteigerungsbedingungen.
Die vorstehenden Bedingungen gelten auch für den Nach- und
Freiverkauf.
II. Auktionsteilnahme
Die Firma
Gerhard Hirsch Nachfolger behält sich das Recht vor, Interessenten
von der Beteiligung an der Auktion auszuschließen.
Die öffentlich
zugänglichen Versteigerungen finden in den Geschäftsräumen in
der Prannerstraße 8 in München statt. Anwesende Käufer können
selbst bieten.
Schriftliche
Teilnahme:
Eine
schriftliche Teilnahme an der Versteigerung ist nur nach vorheriger
Akkreditierung möglich. Bitte senden Sie uns hierfür das
ausgefüllte Auftragsformular, das dem Katalog beiliegt oder beim
Auktionshaus angefordert werden kann.
Telefonische
Teilnahme:
Eine
telefonische Teilnahme an der Versteigerung ist nur nach vorheriger
Akkreditierung möglich. Bitte senden Sie uns hierfür das
ausgefüllte Auftragsformular, das dem Katalog beiliegt oder beim
Auktionshaus angefordert werden kann.
Möglich sind
Telefongebote erst ab einem Schätzpreis in Höhe von € 1.000, –
pro Los. Sollte während der Versteigerung eine Telefonverbindung
nicht herzustellen sein, wird – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
ausgenommen – keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenfalls nicht
bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
Teilnahme im
Internet: Nach einer Registrierung und Akkreditierung auf
unserer Internetseite www.coinhirsch.de
können Sie als Internetbieter über Live-Bidding am Auktionstag an
der Versteigerung live teilnehmen.
III. Ablauf
der Auktion und Vertragsschluss
Die
Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger (Kommissionär) versteigert durch
einen von ihr bestimmten Auktionator im eigenen Namen und für
Rechnung des Einlieferers (Kommittent). Ein Anspruch
auf Benennung des Kommittenten besteht nicht.
Die
Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger behält sich das Recht vor,
Interessenten von der Beteiligung an der Auktion auszuschließen.
Jeder Ersteigerer
verpflichtet sich, für die durch ihn getätigte Erwerbung
persönlich zu haften. Er kann nicht geltend machen, im Auftrag
Dritter gehandelt zu haben.
Die
im Katalog abgedruckten Schätzpreise binden die Fa. Gerhard Hirsch
Nachfolger nicht; sie dienen lediglich der Orientierung. Gebote,
die unter 80s Schätzpreises liegen, werden nicht
berücksichtigt.
Bieterschritte:
bis € 100,- € 5,-;bis € 200,- € 10,-; bis € 500,- €
20,-; bis € 750,- € 25,-; bis € 1.500,- € 50,-; bis €
2.000,- € 100,-; bis € 4.000,- € 200,-; bis € 7.500,- €
250,-; bis € 10.000,- € 500,-; bis € 20.000,- € 1.000,-; bis
€ 40.000,- € 2.000,-; bis € 100.000,- € 5.000,-; bis €
160.000,- € 10.000,-; bis € 300.000,- € 20.000,-; ca. 5 €
300.000,-
Von
mehreren schriftlichen, gleich hohen Geboten erhält das zuerst
eingegangene den Vorzug.
Die
Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger ist berechtigt, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen, die Reihenfolge des Aufrufs zu verändern oder
Nummern zurückzuziehen. Soweit die einzelnen Nummern beigedruckten
(unverbindlichen) Schätzpreise den Zusatz ›zs.‹ tragen, wird
die Nummer in der Regel als Ganzes aufgerufen.
Der
Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und
verpflichtet den Höchstbietenden zur Abnahme und Bezahlung. Die
Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger kann ein Gebot ablehnen.
In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorhergehende Gebot gültig und
verbindlich. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag kann
die Nummer nochmals ausgerufen werden. Die Fa. Gerhard Hirsch
Nachfolger ist berechtigt, einen Zuschlag nur unter Vorbehalt zu
erteilen. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter auf
die Dauer von drei Monaten an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht
innerhalb dieser Zeit den vorbehaltslosen Zuschlag, so ist der
Bietende nicht mehr an sein Gebot gebunden.
Hinsichtlich
der Gebotsabgabe über das Internet wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Nutzung dieses Angebots auf eigenes Risiko des
Interessenten erfolgt. Der Versteigerer ist bemüht, eine sehr hohe
Zuverlässigkeit des Web-Servers, über welchen die Angebotsabgabe
über das Internet erfolgt, zu erreichen. Dennoch sind Ausfälle des
Systems aufgrund von z.B. Netzstörungen, Wartungen,
Hardwareausfällen oder auch Angriffen auf das System
(Hackerangriff) nicht ausgeschlossen. Daher haftet der Versteigerer
in keinem Fall für die Folgen technischer Mängel im Rahmen von
Geboten über das Internet, insbesondere für die Folgen von
Verbindungsproblemen im Internet und die Auswirkungen auf die
Auktion und mögliche daraus resultierende Schäden, es sei denn, es
liegt Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vor oder es handelt sich um
eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
IV. Kaufpreis,
Nebenkosten, Versand
Sofern
vor der Auktion nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die
Zahlung des Kaufpreises samt Aufgeld und Spesen mit dem Zuschlag in
bar fällig; eine Stundung des Rechnungsbetrages ist
ausgeschlossen.
Gebote von der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger unbekannten
Käufern können nur angenommen werden, wenn der Käufer ein
ausreichendes Depot hinterlegt und nach Aufforderung durch die Fa.
Gerhard Hirsch Nachfolger ausreichende Referenzen beigebracht
hat.
Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger behält sich vor, Käufern,
die kein ausreichendes Depot hinterlegt haben, eine
Vorauskasse-Rechnung zuzusenden. In diesem Fall wird die ersteigerte
Ware nach Zahlungseingang an den Käufer versandt.
Aufgrund der Zoll- und Exportbedingungen kann sich der Versand
verzögern.
Bei Barzahlung von Beträgen ab 2.000,00 € sind wir verpflichtet,
eine Kopie des Ausweises des Käufers zu unseren Akten zu nehmen.
Sollten Sie Barzahlung beabsichtigen, muss bei Akkreditierung eine
Ausweiskopie des Vertragspartners und des Vertreters hinterlegt
werden.
Neben den
Zuschlagspreisen sind zu bezahlen:
für
Lieferungen innerhalb der EU: ein Aufgeld von 25%. In diesem Betrag
ist die Differenzbesteuerung enthalten. Gegenstände der im Katalog
abgedruckten Liste unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im
Internet sind diese Lose gekennzeichnet.
für
Lieferungen außerhalb der EU: ein Aufgeld von 22%.
ein
zusätzliches Aufgeld von 2,5% für Internetbieter. In diesem Betrag
ist die Differenzbesteuerung, falls erforderlich, enthalten.
Die Versendung
ersteigerter Stücke erfolgt – auf Kosten und Risiko des
Empfängers – in versicherten Sendungen auf Grundlage der Post-
und Versicherungsbestimmungen.
Ist
der Käufer Verbraucher, so gelten für den Gefahrübergang beim
Versand die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Versand der im Auftrag versteigerten Stücke erfolgt
grundsätzlich in der Reihenfolge der Auftragseingänge, falls
Auftraggeber aus zwingenden Gründen eine vorgezogene Abwicklung
wünschen, ist dies unter Angabe der Gründe im Auftrag deutlich zu
vermerken, bindet aber den Auktionator nicht.
Kunstobjekte
und Bücher müssen innerhalb von vier Wochen nach der Auktion
abgeholt werden, da sonst eine monatliche Lagergebühr von 30, – €
pro Los erhoben wird.
V. Gewährleistung
und Haftungsausschluss
Die
Katalogangaben stellen weder eine vereinbarte Beschaffenheit noch
eine Garantiezusage dar. Sie basieren auf den Angaben des
Einlieferers und einer darauf aufbauenden sorgfältigen Prüfung des
Versteigerers. Sollten sich einzelne oder alle Angaben als falsch
erweisen, wird die Haftung des Versteigerers nach Maßgabe der
folgenden Klauseln eingeschränkt.
Maßgebend für die
Beschreibung der Stücke sind ausschließlich die Textangaben (nicht
Photo etc.) und zwar in erster Linie die Katalogangaben über
Nominal- und Jahreszahl, und erst in zweiter Linie die angegebenen
Zitate.
Soweit aus der Katalogbeschreibung nichts anderes
hervorgeht, ist das Metall der Stücke Silber.
Für
die Echtheit der Stücke wird gehaftet bis zur Höhe des Kaufpreises.
Die verschuldensunabhängigen Gewährleistungsrechte (Nacherfüllung,
Rücktritt und Minderung) des Ersteigerers werden ausgeschlossen.
Der
Versteigerer haftet für die Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bei einer zumindest fahrlässigen
Pflichtverletzung.
Darüber hinaus haftet der Versteigerer,
wenn er seine vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner zuverlässig
vertrauen darf. Dazu zählen insbesondere die sorgfältige
Erstellung des Katalogs und die Prüfung der eingelieferten
Gegenstände. Für Angaben des Einlieferers insbesondere
hinsichtlich der Provenienz, haftet der Versteigerer nur bei
Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Telefonische
Preisauskünfte werden ohne Gewähr erteilt.
Für
sonstige Schäden haftet der Versteigerer nur bei einer zumindest
grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass die durch uns
versteigerte Ware von den sogenannten GradingUnternehmen/Services
angenommen oder die Erhaltungsqualität in einer ähnlichen Form
eingeschätzt wird, wie durch uns. Reklamationen, die daraus
resultieren, dass ein privates GradingUnternehmen/-Institut zu
einer abweichenden Qualitätsbewertung gekommen ist, berechtigen
nicht zu einer Rückabwicklung des Kaufes. Bei Stücken, die uns in
den sogenannten „Slabs“, (Münzen sind eingeschweißt in
Plastikholder, ausgegeben von den GradingUnternehmen)
eingeliefert werden, entfällt die unter Nummer V.1. gegebene
Echtheitsgarantie. Für die als solche gekennzeichneten Angaben
eines GradingUnternehmens, die im Katalog zitiert werden, wird
keine Haftung übernommen. Auch für versteckte Mängel, z. B.
Randfehler, Henkelspuren, Schleifspuren, etc., die durch den
Plastikholder verdeckt werden, übernehmen wir keine Mängelhaftung.
Macht der Kunde Ansprüche geltend, insbesondere die Unechtheit, ist
er verpflichtet, die gekaufte Ware dem Verkäufer zur Ansicht
auszuhändigen. Die Übersendung erfolgt bei Verbrauchern auf Kosten
und Risiko des Verkäufers, in allen anderen Fällen auf Kosten des
Käufers.
VI. Zahlungsverzug
Zahlt
der Käufer bei Fälligkeit der Forderung nicht, wird ihm die Fa.
Gerhard Hirsch Nachfolger eine angemessene Frist zur Zahlung setzen.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist, ist die Fa. Gerhard Hirsch
Nachfolger berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die unbezahlte
Ware auf Kosten des Käufers bei gleichzeitigem Verlust seiner
Rechte aus dem Zuschlag erneut zu versteigern oder freihändig zu
verkaufen. Der Käufer ist verpflichtet, der Fa. Gerhard Hirsch
Nachfolger den Schaden zu ersetzen, der dieser infolge der
nochmaligen Versteigerung oder des Verkaufs entsteht
(Erfüllungsinteresse). Solange die Ware nicht erneut versteigert
oder verkauft worden ist, bleibt der Käufer der Fa. Gerhard Hirsch
Nachfolger gegenüber zum Schadenersatz zumindest in Höhe des
ursprünglichen Kaufpreises verpflichtet.
Bei Zahlungsverzug ist die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger berechtigt,
aus der Rechnungssumme Zinsen in Höhe von jährlich 12 % zu
verlangen. Verbrauchern ist der Nachweis gestattet, dass dem
Versteigerer ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe
entstanden ist.
VII. Aufrechnungsverbot
Der
Ersteigerer/Käufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht
nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener
Gegenforderungen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Die versteigerten Stücke bleiben bis
zur vollständigen Zahlung aller sich ergebenden Forderungen Eigentum
des Einlieferers.
Im Fall der Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung, tritt
der Käufer seinen Anspruch gegen Dritte auf Zahlung des Kaufpreises
bereits jetzt an uns ab. Der Käufer bleibt zum Einzug der Forderung
berechtigt.
Zur Beachtung:
Wir bitten, für schriftliche Aufträge, das beiliegende Formular zu
verwenden und uns zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweises zuzusenden.
Schriftliche Aufträge sowie die Anmeldung zum telefonischen
Mitbieten müssen 24 Stunden vor der Auktion bei uns eingehen.
Hinweise:
Münzen und Medaillen, mit Ausnahme von Reichsmünzen, Münzen in PP
und Lots, stehen nach Möglichkeit bis 17 Tage vor dem ersten
Versteigerungstag als Ansichtssendungen zur Verfügung.
Der Käufer beauftragt die Firma Gerhard Hirsch Nachfolger, den
Versand zu organisieren oder den Kontakt zu einer entsprechenden
Spedition herzustellen.
Neben den Zuschlagspreisen sind dann zu bezahlen:
eine
Mindest-Versandpauschale für Porto, Versicherung und Verpackung.
für
Inlandssendungen via DHL von € 15,– bis zu einem Zuschlagspreis
von € 3.000,–, von € 20,– bis zu einem Zuschlagspreis in
Höhe von € 10.000,– und von € 45,– ab einem Zuschlagspreis
von € 10.000,–
für
Sendungen ins europäische Ausland und für Luftpostsendungen nach
Übersee ab € 25, –. Die Kosten bei Versand per Luftpost nach
Übersee können je nach Wert, Volumen und Gewicht der Stücke
variieren.
bei
Sendungen, die auch Objekte beinhalten, kommen zur
Mindestversandpauschale noch Kosten entsprechend Gewicht und
Volumen hinzu.
für
Sendungen, die eine Exportbescheinigung benötigen, sind die
entsprechenden Gebühren zu entrichten. Der Käufer bevollmächtigt
bereits hiermit die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger, die
erforderlichen Anträge zu stellen.
für
Sendungen von Objekten/Münzen via Fedex von € 75, –,
Bei
Goldmünzen richten sich die Kosten des Versands nach deren Wert.
sowie eine Pauschale
in Höhe von € 10, – für Bank- und Postbankspesen bei Zahlungen
aus dem Ausland. Gebühren jeder Art, die im Ausland erhoben werden,
sind vom Käufer zu bezahlen.
Im Ausland
anfallende Steuern (z.B. Umsatzsteuern, Einfuhrumsatzsteuern o.ä.)
und Zölle trägt in jedem Fall der Käufer.
Überschreiten die
tatsächlichen Kosten (Porto, Versicherung und Verpackung) die
Mindestpauschale, sind sie auf Anforderung und gegen Nachweis zu
erstatten.
Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro zu erfüllen.
Die Firma Gerhard
Hirsch Nachfolger bietet einen Live-Bidding Service via Redpoint
auction systems an. Die Firma Gerhard Hirsch Nachfolger übernimmt
keine Verantwortung für die Ausführung von Internetgeboten, die
nicht zustande kommen, sei es durch Unterbrechung der Verbindung von
beiden Seiten, durch einen Zusammenbruch der Internetverbindung am
eigenen Computer. Alle Gebote, die durch Redpoint auction systems
platziert werden, unterliegen den Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen der Firma Gerhard Hirsch Nachfolger.
Die Firma Gerhard
Hirsch Nachfolger weist darauf hin, dass aufgrund der digitalen
Fotografie Farbabweichungen im Druck technisch bedingt sein können.